Allgemeine verkaufsbedingungen
Allgemein
Soweit in unseren Verträgen nicht etwas anderes geregelt ist, gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der MLT Minet Lacing Technology für alle Angebote von MLT und die zwischen MLT und ihren Kunden geschlossenen Verträge und haben Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen (Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Bestellung von einem Kunden akzeptiert die vorliegenden Bedingungen. Aus diesem Grund kann keine gegenteilige Klausel gegen die MLT-Gesellschaft geltend gemacht werden, es sei denn, sie wurde formell angenommen. Nicht angenommene Bestellungen können ohne Zustimmung von MLT storniert werden.
Alle in den von MLT erstellten Katalogen, Preislisten oder Werbeunterlagen aller Art genannten Merkmale dienen ausschließlich Informationszwecken. MLT behält sich das Recht vor, Änderungen an ihren Modellen vorzunehmen, die sie auch nach Annahme der Bestellung als notwendig erachtet, die jedoch die wesentlichen Merkmale des Modells nicht beeinträchtigen.
Es werden nur die folgenden Bestellungen berücksichtigt: Bestellungen, die vom Kunden in Form eines Vertrages oder auf seinen offiziellen Briefkopf per Fax oder Post zugunsten von MLT eingehen, zusammen mit telefonischen Bestellungen, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie schriftlich durch den Kunden bestätigt werden.
Preise und Lieferung
Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Ab Werk, Verpackung extra), zzgl. Steuern, Abzugssteuer und Zollabgabe, basierend auf der am Tag der Auftragsbestätigung
durch MLT gültigen Preisliste und abhängig vom Liefertermin angefordert. Es gelten die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Steuern. Preise bleiben unverbindlich. Sie können sich in Abhängigkeit von Änderungen der Wechselkurse und / oder der Rohstoff- und Arbeitskosten ändern.
Liefertermine dienen nur Informationszwecken und begründen keine Verpflichtung seitens unseres Unternehmens. Ungeachtet dieses Vorbehaltes werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Liefertermine einzuhalten. Bei einer Bestellung unter 300 €, MwSt. nicht mit inbegriffen, wird ein allumfassender «Mindermengenzuschlag» in Höhe von 100 € ohne Steuern den Kunden in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen müssen vollständig in der vereinbarten Währung ohne irgendwelche Abzüge, Aufschübe oder Verrechnungen auf das von MLT auf seiner Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen. Ist keine Währung vereinbart, sind Zahlungen in EURO zu leisten. Für die vorzeitige Zahlung werden keine Rabatte gewährt. MLT ist jederzeit berechtigt, von ihrem Kunden sichere Zahlungsbedingungen zu verlangen.
Jeder Zahlungsverzug zu den in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel führt dazu, dass die Rechte sofort fällig werden und die Zinsen auf der Grundlage des von der Europäischen Zentralbank für ihre letzten Refinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatzes um 10% erhöht werden; Die Preise erhöhen sich um alle Kosten für gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren, die bei der Eintreibung der fälligen Beträge mit einem festen Mindestbetrag von 40 Euro entstanden sein könnten. Verzugsstrafen sind fällig, ohne dass eine Zahlungserinnerung erforderlich ist. Sie werden ab dem Tag nach dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel rechtsgültig angewendet.
Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum behält sich MLT das Recht vor, spätere Lieferungen auszusetzen und die Bezahlung der Bestellung oder der Lieferung für zukünftige oder laufende Bestellungen zu verlangen.
Transport
Bei Abholung der Ware durch den Kunden behält sich MLT das Recht vor, eine Lagergebühr von 10 € pro Palette und Tag zu berechnen. Es gilt eine Frist von 15 Tagen ab dem Datum der Bereitstellung der Waren durch MLT, während der keine Lagergebühr erhoben wird.
Gewichte und Mengen müssen zum Zeitpunkt der Lieferung vom Adressaten kontrolliert werden.
Im Falle von Schäden oder fehlenden Gütern müssen Vorbehalte zuerst auf der Empfangsbestätigung des Frachtführers vermerkt und dann per Einschreiben drei Tage nach der Lieferung bestätigt werden. Ein solcher Vorbehalt muss quantifiziert und begründet werden, wobei die Wörter «bis zur Einsichtnahme erhalten» oder ähnliches ohne rechtlichen Wert sind.
Garantie
Offensichtliche Mängel oder Nichtübereinstimmungen sind spätestens acht Tage nach dem Lieferdatum anzuzeigen. Nach der Montage werden unter keinen Umständen irgendwelche Ansprüche akzeptiert. Ansprüche wegen Mängeln bei Herstellung, Materialien, Montage oder Design, die bei normaler Prüfung nicht festgestellt werden können, müssen spätestens drei Monate nach dem Empfangsdatum bestätigt werden. Die Garantie gilt nicht bei fehlerhafter Montage, normalem Verschleiß, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, Eingriffen am Gerät durch den Kunden oder Dritte oder höherer Gewalt.
Die Ware wird nur nach vorheriger Absprache mit der kaufmännischen Leitung von MLT zurückgenommen. Unsere Garantie beschränkt sich auf den Ersatz und die Rückgabe von als fehlerhaft erkannten Geräten und schließt jegliche andere Form der Entschädigung zugunsten des Kunden oder eines Dritten aus.
Eigentumsübertragung
Der Eigentumsübergang gilt als erfolgt:
- wenn die Ware dem Spediteur zur Verfügung gestellt wird, wenn MLT mit der Organisation des Transports beauftragt ist,
- wenn die Ware in unseren Lagern zur Verfügung gestellt wird, wenn der Kunde die Abholung vornimmt.
Ungeachtet der obigen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz 80-335 vom 12. Mai 1980 wird der Eigentumsübergang jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Warenpreises endgültig. In diesem Zusammenhang behält sich MLT das Recht vor, im Falle eines Konkurses oder einer Insolvenz des Käufers, die verkauften und noch nicht bezahlten Waren im Rahmen des Kollektivverfahrens einzufordern. Die Übertragung des physischen Eigentums an der Ware hat nicht die Übertragung von geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechten zur Folge. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, das Produkt, die Modelle, Bilder, Logos und Marken, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MLT zu vervielfältigen, zu verändern oder zu modifizieren. Dieser Grundsatz stellt die Entschädigung im Schadensfall nicht in Frage, die durch die Incoterms 2020 (Internationale Handelskammer) definiert ist, die den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs festlegen.
Höhere Gewalt
Unsere Gesellschaft haftet nicht für Verzug, Irrtum oder Beschädigung oder sonstiges Verschulden bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Falle von höherer Gewalt, der im weiteren Sinne verstanden wird als der der französischen Rechtsprechung.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Das französische Recht gilt ausschließlich für alle Angebote und / oder Verträge, die von MLT geschlossen wurden, oder für etwaige Abweichungen, die sich aus einem solchen Angebot oder Vertrag ergeben.
Alle Streitigkeiten, die aufgrund von Angeboten und / oder Verträgen, die von MLT geschlossen wurden, entstehen, werden vor dem Gericht von Saint-Étienne (42), Frankreich, verhandelt. Darüber hinaus ist MLT berechtigt, den Kunden im Herkunftsland oder dessen Geschäftssitz oder in dem Land, in dem sich die Produkte befinden, zu verklagen.
Allgemeine Verkaufsbedingunge, 03. Oktober 2022
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